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   OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12   

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https://dejure.org/2013,7162
OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12 (https://dejure.org/2013,7162)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2013 - 34 Wx 305/12 (https://dejure.org/2013,7162)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 34 Wx 305/12 (https://dejure.org/2013,7162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Löschung eines eingetragenen Sondernutzungsrechts von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 3; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Amtslöschung eines jedenfalls aktuell hinreichend bestimmt bezeichneten Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Löschung von hinreichend bestimmtem Nutzungsrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Löschung von hinreichend bestimmtem Sondernutzungsrecht! (IMR 2013, 1164)

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 761
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12
    Entsprechend hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Bezugnahme auf die Aufteilung eines Kellerraums durch Lattenverschläge als ausreichend angesehen (BayObLGZ 1985, 204).

    20 b) Von vorneherein unzulässig wäre die Eintragung hingegen, wenn ohne Bezugnahme auf eine vorhandene Örtlichkeit oder allgemein zugängliche Lagepläne (siehe BayObLGZ 1985, 204/207) lediglich das Sondernutzungsrecht an "einer" Terrasse eingetragen wäre.

  • BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 136/04

    Auslegung des Umfangs eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12
    Umstände außerhalb des Grundbuchs sind zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Sondernutzungsrechts jedoch insoweit heranziehbar, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. z. B. BayObLG OLG-Report 2005, 45; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 53 Rn. 105).

    a) Die Bewilligung verweist ausdrücklich auf "die an der Nordwestecke des Hauses 1 gelegene Terrasse", also nach ihrer nächstliegenden Bedeutung (vgl. etwa BayObLG OLG-Report 2005, 45) auf eine schon bestehende Terrasse.

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 73/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers zur Zuweisung einer als

    Auszug aus OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12
    Ein Sondernutzungsrecht kann zwar im Wege der Grundbucheintragung nach § 10 Abs. 3 WEG "verdinglicht" werden, die Vereinbarung muss dann aber - um nicht unzulässig und damit unwirksam zu sein - dem sachen- und grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen (vgl. BGH ZMR 2012, 883).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2004 - 5 W 208/03

    Wohnungseigentum: Unwirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts; Anspruch

    Auszug aus OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12
    Bereits in der Teilungserklärung müssen Sondernutzungsrechte nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und hinsichtlich ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden (vgl. BayObLG vom 25.2.2005, 2 ZBR 184/04 bei juris; KG OLG-Report 2007, 937; OLG Saarbrücken ZMR 2005, 981; LG Hamburg ZMR 2011, 990).
  • LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts bei fehlenden

    Auszug aus OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12
    Bereits in der Teilungserklärung müssen Sondernutzungsrechte nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und hinsichtlich ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden (vgl. BayObLG vom 25.2.2005, 2 ZBR 184/04 bei juris; KG OLG-Report 2007, 937; OLG Saarbrücken ZMR 2005, 981; LG Hamburg ZMR 2011, 990).
  • BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04

    Hinreichende Bestimmtheit der Sondernutzungsfläche bei Bezugnahme auf farblich

    Auszug aus OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12
    Bereits in der Teilungserklärung müssen Sondernutzungsrechte nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und hinsichtlich ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden (vgl. BayObLG vom 25.2.2005, 2 ZBR 184/04 bei juris; KG OLG-Report 2007, 937; OLG Saarbrücken ZMR 2005, 981; LG Hamburg ZMR 2011, 990).
  • OLG München, 09.10.2015 - 34 Wx 184/15

    Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers als Inhaber eines gemeinsamen

    Nur die Darstellung des räumlichen Ausübungsbereichs der Sondernutzung muss, soll sie durch Eintragung im Grundbuch verdinglicht werden, diesem Bestimmtheitsgebot genügen (vgl. BGH ZMR 2012, 883; Senat vom 8.2.2013, 34 Wx 305/12 = ZMR 2013, 761; OLG Saarbrücken ZMR 2005, 981; Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 178-179a).
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